Die mündliche Anhörung des Verurteilten im Verfahren über die Aussetzung des Strafrestes erfordert die gleichzeitige persönliche Anwesenheit von Richter und Strafgefangenem; sie kann allenfalls mit Einverständnis des Verurteilten in der Form der Videokonferenz stattfinden
Anklage gegen ehemaligen Betriebsprüfer des Finanzamtes Karlsruhe-Stadt in vollem Umfang vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim zugelassen