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Senate
Am Oberlandesgericht sind zur Zeit (Stand: Januar 2021) 97 Richterinnen und Richter (davon 1
Präsident, 1 Vizepräsident und 21 Vorsitzende) tätig. Das Gericht hat 3 Strafsenate (zugleich Senate für
Bußgeldsachen), 22 Zivilsenate (davon 5 Familiensenate), 2 Senate für Landwirtschaftssachen, 1 Kartellsenat, 1 Vergabesenat,
1 Senat für Baulandsachen sowie 1 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. Daneben besteht beim
Oberlandesgericht noch das Schifffahrtsobergericht und das Rheinschifffahrtsobergericht. 6 Zivilsenate (davon 2 Familiensenate) und 1
Senat für Landwirtschaftssachen sind in der Außenstelle des Oberlandesgerichts in Freiburg untergebracht; sie sind für die
Rechtsmittel gegen Entscheidungen der südbadischen Gerichte (Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut-Tiengen)
zuständig.
Die Zuständigkeit der Senate im einzelnen ergibt sich aus dem aktuellen
Geschäftsverteilungsplan des OLG Karlsruhe
der vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer vom Präsidium aufgestellt und nur soweit
notwendig ( z.B. bei Richterwechsel), geändert wird.
Die Richter des Oberlandesgerichts werden mit Zustimmung des - von den Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit gewählten -
Präsidialrates auf Vorschlag des Ministers der Justiz und für Europa vom Ministerpräsidenten des Landes
Baden-Württemberg ernannt.