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Vergabeentscheidungen zu Stromnetzen in Lörrach und Weil am Rhein haben Bestand
Datum: 16.12.2020
Pressemitteilung vom 16. Dezember 2020 (22/20)
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Vergabeentscheidungen zu Stromnetzen in Lörrach und Weil am Rhein haben Bestand
Die Vergaben von „strategischen Kooperationspartnerschaften“ zur Bewerbung um die Stromnetze auf den Gebieten der Städte Lörrach und Weil am Rhein an die bnNETZE GmbH sind rechtmäßig erfolgt. Mit Beschlüssen vom 16. Dezember 2020 hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe die entsprechenden Entscheidungen der Vergabekammer Baden-Württemberg bestätigt. Die sofortigen Beschwerden der ED Netze GmbH, die in den Vergabeverfahren nicht zum Zuge gekommen war, wurden zurückgewiesen.
Zur Begründung hat der Senat unter Vorsitz von Dr. Hannelore Hemmerich-Dornick ausgeführt, dass die den Vergabeentscheidungen zugrundeliegenden Bewertungen der angebotenen Konzepte inhaltlich nicht zu beanstanden sind. Die Zuschlagskriterien wurden eingehalten, ein Verstoß gegen Bestimmungen des Vergabeverfahrens konnte nicht festgestellt werden. Der jeweilige Gemeinderat hat über die Wertung der Angebote und die abschließende Vergabeentscheidung eigenständig abgestimmt; die maßgeblichen Entscheidungen wurden nicht externen Beratern übertragen. Bei ihrer Entscheidung, die bnNETZE GmbH nicht wegen angeblicher wettbewerbseinschränkender Absprachen in der Vergangenheit vom Vergabeverfahren auszuschließen, haben die beteiligten Städte ihr Ermessen weder fehlerhaft ausgeübt noch die Grenzen ihres Ermessens überschritten. Auf die Frage, ob solche Absprachen tatsächlich vorgekommen waren, kam es dabei nicht an, so dass der Senat hierzu keine Feststellungen getroffen hat.
Die Beschlüsse sind unanfechtbar und daher sofort rechtskräftig.
OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 16.12.2020, Az.: 15 Verg 4/20 und 15 Verg 9/20