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Dienstzeiten & Bereitschaftsdienst
Die Serviceeinheiten der einzelnen Zivil- und Strafkammern des Gerichts im Unterstützungsbereich sind erreichbar in den Kernarbeitszeiten
Mo.-Do. 9:00 bis 11:30 und 14:00 bis 15:30 Uhr
Fr. 9:00 bis 12:00 Uhr
Ein Bereitschaftsdienst ist beim Landgericht nicht eingerichtet. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr in Notfällen an den allgemeinen Bereitschaftsdienst des Landgerichtsbezirks Tübingen beim dafür zuständigen Amtsgericht Tübingen wenden.
Die örtlichen Polizeidienststellen verfügen ebenfalls über Telefonnummern des Bereitschaftsdienstes.
Frau Renkewitz / Frau Eisele
Per Post oder in Zimmer 224 (Montag bis Donnerstag 9 - 11 Uhr und 14 - 15 Uhr, Freitag 9 - 11 Uhr). Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Personalengpässen kann es vorkommen, dass vorübergehend Unterlagen nur schriftlich eingereicht werden können. Die Bearbeitungszeiten verlängern sich in diesen Zeiträumen.