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Zuständigkeit
Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Tübingen, das zum Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart gehört, umfasst die Landkreise Calw, Reutlingen und Tübingen mit insgesamt etwa 640.000 Einwohnern.
Das Landgericht Tübingen ist für die Landkreise Calw, Tübingen und Reutlingen zuständig. Im Landkreis Calw liegen die Amtsgerichte Calw und Nagold, im Landkreis Tübingen die Amtsgerichte Rottenburg und Tübingen und im Landkreis Reutlingen die Amtsgerichte Reutlingen, Bad Urach und Münsingen,