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Datum: 22.01.2015

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach vom 22.01.2015

Tod eines Jugendstrafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim: Weiterhin keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden

Nach dem Tod eines Jugendstrafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim am 17.09.2014 sind die chemisch-toxikologischen Untersuchungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mosbach zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Ergebnisse der Gutachten, welche die Obduktionsbefunde ergänzen, liegen vor.

Danach konnten keine stoffgebundenen Beeinträchtigungen des Verstorbenen, also beispielsweise Alkohol, Drogen oder Gifte im Körper, nachgewiesen werden. Der Verstorbene ist nach Maßgabe der Obduktionsbefunde an den Folgen der Verlegung der Atemwege mit einer Plastiktüte verstorben. Ob diese Verlegung ein Unglücksfall war oder aus suizidalen Motiven erfolgte, ist noch offen.

Anhaltspunkte für ein Verschulden Dritter hinsichtlich des Todeseintrittes bestehen allerdings auch nach Maßgabe der neueren Gutachten weiterhin nicht.

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