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Inhalt:
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Medizinisch-Psychologische Untersuchung
AFN (Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e.V.)
AvS (Akademie für verkehrspsychologische Schulungen & Beratungen)
IfS (Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH)
Verkehrspsychologische Fachpraxis Dipl.-Psych. Christoph Schneider
Verkehrspsychologische Praxis Gernot Schriek
Informationsblatt für erstmals alkoholauffällige Kraftfahrer
Haben Sie unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt und sind Sie zum ersten Mal deswegen verurteilt worden? Ist dabei eine Sperre für die Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis verhängt worden?
Dann besteht für Sie die Möglichkeit, dass die Sperrfrist auf Ihren Antrag vom Gericht abgekürzt wird. Dabei wird die Staatsanwaltschaft sich unter bestimmten Voraussetzungen für eine dreimonatige Verkürzung der Sperrfrist aussprechen. Bedingung hierfür ist, dass Sie erfolgreich an einer geeigneten Nachschulung teilnehmen. Der Antrag sollte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden, da eine Antragstellung unmittelbar bei Gericht zu Verzögerungen führen kann.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Nachschulung:
- Es handelt sich um Ihr erstes Alkoholdelikt. Sie dürfen vorher keine weiteren Verkehrsdelikte oder andere Straftaten, welche die Kraftfahreignung in Frage stellen, begangen haben.
- Vor Kursbeginn müssen Sie eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Führerscheinstelle vorlegen, aus der sich ergibt, dass nach Ablauf der (verkürzten) Sperrfrist keine Bedenken gegen die Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis bestehen.
- Auf Verlangen der Verwaltungsbehörde ist vor Kursbeginn eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchzuführen.
- Bei einem Blutalkoholwert ab 2,0 Promille ist die Kursteilnahme ausgeschlossen.
In Baden-Württemberg werden entsprechende Nachschulungen von folgenden Veranstaltern durchgeführt:
AFN (Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e.V.):
Kursmodell: ALFA-S
Informationen: AFN, Sülzburgstraße 13, 50937 Köln
Telefon 0221 943896-60; Fax 0221 9417840
AvS (Akademie für verkehrspsychologische Schulungen & Beratungen)
Kursmodell: Einzel-Schulungsmaßnahme
Informationen: AvS, Hornusstraße 16, 79108 Freiburg
Telefon 0800 4545400; Fax 0761 33134
DEKRA Akademie GmbH -MPD- (Medizinisch-Psychologische Dienstleistungen) und Lizenznehmer:
Kursmodell: DEKRA-Mobil (nur bei Blutalkoholwerten unter 1,6 Promille)
Informationen: DEKRA Akademie GmbH -MPD-, Ehrenbergstraße 11-14, 10245 Berlin
Telefon 01805 33572673 oder 030 290080-300; Fax 030 290080-301
http://www.dekra-akademie.de (Führerscheinprobleme?)
IDRAS SYSTEMS UG:
Kursmodell: Kompetenz-Sperrfrist
Informationen: IDRAS SYSTEMS UG, Magdeburger Kamp 4, 38644 Goslar
Telefon 05321 319400; Fax 05321 3194017
IfS (Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH):
Kursmodell: IFT-S
Informationen: IfS, Baumeisterstraße 11, 20099 Hamburg
Telefon 0800 8634242; Fax 040 39888510
MTO Fahreignung GmbH:
Kursmodell: Schulung zur Sperrfristverkürzung
Informationen: MTO Fahreignung GmbH, Schweickhardtstraße 3, 72072 Tübingen
Telefon 07071 7952820, Fax 07071 79528299
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH:
Kursmodell: Mainz 77
Informationen: TÜV SÜD Pluspunkt GmbH, Barthstraße 24, 80339 München
Telefon 0800 3575757
http://www.tuev-sued.de/pluspunkt
Verkehrspsychologische Fachpraxis Dipl.-Psych. Christoph Schneider:
Kursmodell: Einzel-Schulungsmaßnahme
Informationen: Dipl.-Psych. Christoph Schneider, Bismarckstraße 3-7, 97980 Bad Mergentheim
Telefon 07931 9573930; Mobil 0151 22937478
http://www.schneider-psychologie.de
Verkehrspsychologische Praxis Gernot Schriek:
Kursmodell: Einzel-Schulungsmaßnahme
Informationen: Gernot Schriek, Kalkofenstraße 1, 78050 Villingen-Schwenningen
Telefon 07451 2047498
http://www.psychologe-schriek.de