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Lähmung resultiert wohl nicht aus Auseinandersetzung in Diskothek

Datum: 16.11.2017

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 16.11.2017

Buchen. Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Männern, welche sich in der Nacht vom 16. auf den 17. September in einer Diskothek in Buchen zutrug, war sehr hoher Wahrscheinlichkeit nach nicht Ursache der Querschnittlähmung des Opfers, wegen der dieses kurz nach der Tat in einer Spezialklinik behandelt werden musste. Behandelnde Ärzte bestätigten, dass die Lähmung nicht im Zusammenhang mit der Körperverletzung in Buchen steht. Damals war es zum Konflikt zwischen den beiden Männern gekommen, bei dem ein 27-Jähriger den 21-jährigen Geschädigten geschlagen haben soll. Gegen den Älteren wird nun wegen einfacher Körperverletzung ermittelt. Weshalb die Lähmung bei dem Opfer eingetreten ist, ist Staatsanwaltschaft und Polizei nicht bekannt.

 

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