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Erster Corona-Quarantäneverstoß geahndet – 1500 EUR Geldstrafe beantragt.

Datum: 17.04.2020

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach vom 17.04.2020

Ein 55-jähriger Mann stand wegen des Verdachts einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 seit dem 10.03.2020 unter häuslicher Quarantäne. Diese war zuvor durch das Gesundheitsamt des Neckar-Odenwald-Kreises angeordnet worden und sollte bis zum 19.03.2020 andauern. Am 16.03.2020 gegen 21 Uhr begab sich der Betroffene im Bereich von Walldürn auf einen dreistündigen Spaziergang. Kontakt mit anderen Mitbürgern habe der Betroffene nach eigenen Angaben keinen gehabt. Der Quarantänebruch wurde durch einen Hinweis aus der Bevölkerung polizeibekannt. Mit Verfügung vom 15.04.2020 hat die Staatsanwaltschaft Mosbach wegen dem nach dem Infektionsschutzgesetz strafbaren Quarantänebruch einen Strafbefehlsantrag über eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30,00 EUR beim Amtsgericht Buchen gestellt. Es handelt sich um den ersten strafbaren Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz im Bezirk der Staatsanwaltschaft Mosbach.

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