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Buchen: Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach Helikopterabsturz

Datum: 22.03.2022

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach

Staatsanwaltschaft Mosbach stellt Ermittlungsverfahren zu Helikopterabsturz bei Buchen am 17.10.2021 mangels Anhaltspunkten für ein Fremdverschulden ein

Die – insbesondere vor dem Hintergrund entsprechender Hinweise aus dem persönlichen Umfeld und entsprechender Presseberichterstattungen – in alle Richtungen geführten Ermittlungen zu der Ursache des Helikopterabsturzes am 17.10.2021 bei Buchen im Odenwald, bei dem u. a. der Gründer des Unternehmens Augustus Intelligence W.H. ums Leben gekommen ist, sind abgeschlossen. Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden haben sich bei den aufwändigen Ermittlungen, die insbesondere durch das Polizeipräsidium Heilbronn, Kriminalkommissariat Mosbach, durchgeführt wurden, nicht ergeben. Nach dem Gutachten des seitens der Staatsanwaltschaft beauftragten Flugunfallsachverständigen, das in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung steht, dürfte als Absturzursache ein Manövrierfehler des Piloten bei Auftreten eines sog. low-G-Moments in Gestalt einer vorübergehenden Schwerelosigkeit anzusehen sein, in dessen Folge es zu einem sog. mast-bumping, einem Kontakt des Hauptrotors mit dem Masten, und hiernach zum Absturz des dadurch nicht mehr steuerbaren Fluggeräts kam. Entgegen anderslautender Presseberichte wiesen weder ein von Augenzeugen berichteter „lauter Knall“ noch über einen Radius von 200 Metern verteilte Leichenteile auf ein Anschlagsszenario hin. Vielmehr befanden sich die Insassen nach dem Absturz im gewerblichen Zusammenhang und in einem mit der Absturzrotation vereinbaren Abstand von unter 30 Metern zum Wrack des Helikopters. Eine Untersuchung auf Sprengstoffrückstände verlief ebenfalls negativ. Im Zuge der umfangreichen weiteren Ermittlungen, insbesondere im persönlichen Umfeld der Verstorbenen, haben sich auch anderweitige Hinweise auf Bedrohungs- oder Anschlagsszenarien nicht erhärtet bzw. konnten ausgeräumt werden. Der zügige Ermittlungsabschluss ist der hervorragenden Ermittlungsarbeit der Polizeibehörden sowie der beteiligten Sachverständigen zu verdanken.

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