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Mosbach: Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern erlassen

Datum: 11.05.2021

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach vom 11.05.2021

In dem Verfahren gegen den wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften zur Zeit in den USA in Untersuchungshaft befindlichen Bürger aus dem Neckar-Odenwald-Kreis hat die Staatsanwaltschaft Mosbach die Tatvorwürfe in dem hier anhängigen Strafverfahren erweitert. Die Sichtung der Beweismittel, die bei der Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten sichergestellt werden konnten, hat den dringenden Tatverdacht ergeben, dass sich der Beschuldigte neben dem Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar gemacht haben könnte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mosbach hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Mosbach mit Datum vom 31.03.2021 einen nationalen Haftbefehl und mit Datum vom 07.04.2021 einen Europäischen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Die Sichtung der Beweismittel dauert derzeit noch an. Zu gegebener Zeit wird darüber zu entscheiden sein, ob von hier aus ein Auslieferungsersuchen oder eventuell ein Vollstreckungsübernahmeersuchen an die USA gerichtet werden wird.

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