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Hardheim: Mutmaßlicher Dieb in Untersuchungshaft

Datum: 22.04.2016

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 22.04.2016

In Untersuchungshaft befindet sich derzeit ein Asylbewerber, der im Verdacht steht, gewerbsmäßig Diebstähle begangen zu haben. Seit Anfang 2015 wurde der 34-Jährige mehrfach von Ladendetektiven verschiedener Supermärkte in Hardheim und Buchen wegen Diebstählen bei der Polizei angezeigt. Die entdeckten Taten gab er in den darauffolgenden Vernehmungen zu. Auch nach einer Wohnungsdurchsuchung im Dezember des vergangenen Jahres fanden die Ermittler unzählige originalverpackte Gegenstände auf, bei denen es sich scheinbar um Diebesgut handelte. Dieses konnten die Ermittler jedoch keiner Tat zuordnen. Der mutmaßliche Dieb befand sich erneut Ende März, zusammen mit seiner 27-jährigen Lebensgefährtin und dem gemeinsamen vierjährigen Kind, in einem Discounter in Buchen. Während des Aufenthalts steckte der 34-Jährige Waren im Gesamtwert von über 50 Euro ein. Zudem versteckte er offenbar mit Unterstützung seiner Lebensgefährtin Lebensmittel im Kinderbuggy, um diese zu stehlen. Nachdem die Familie, ohne die Waren zu bezahlen, die Kasse passiert hatte wurden sie von einem Ladendetektiv angesprochen und der Diebstahl zur Anzeige gebracht. Aufgrund der darauffolgenden Ermittlungen der Polizei Buchen wurde festgestellt, dass der Tatverdächtige im Jahr 2015 bereits mehrere tausend Euro auf ein Konto im Ausland überwiesen hatte. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es sich dabei um Geld handelt, das durch die Diebstähle erwirtschaftet wurde und Wiederholungsgefahr bestand, beantragte die Staatsanwaltschaft Mosbach Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen. Am vergangenen Freitag wurde der 34-Jährige einer Haftrichterin am zuständigen Amtsgericht vorgeführt. Diese erließ einen Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug, worauf der  mutmaßliche Dieb in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde. Gegen die 27-jährige Lebensgefährtin wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

 

Die Beschuldigten gelten bis zu einer etwaigen Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig.

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