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Mosbach: Ladendieb in beschleunigtem Verfahren zu Freiheitsstrafe verurteilt
Datum: 14.10.2025
Kurzbeschreibung:
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach
Eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit legte ein Ladendieb am 13.10.2025 in Mosbach an den
Tag:
Nachdem der 37-jährige Mann gegen 10:00 Uhr zunächst mehrere Kleidungsstücke und ein Paar Schuhe im Gesamtwert von etwa
180,00 EUR aus zwei Bekleidungsgeschäften in der Hauptstraße in Mosbach entwendet hatte, wurde er von einer Polizeistreife des
Polizeireviers Mosbach gestellt, die das Diebesgut sichern konnte und dem Mann die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
eröffnete. Nicht einmal eine Stunde später entwendete der Mann – offensichtlich völlig unbeeindruckt von der
Entdeckung der letzten Taten – aus einem Schuhgeschäft in der Mosbacher Innenstadt ein weiteres Paar Schuhe im Wert von 100,00
EUR, wobei er - wie bereits bei der vorausgegangenen Tat - eine Schere mit sich führte, um Sicherheitsetiketten zu entfernen. Als eine
Mitarbeiterin die Tat entdeckte, versuchte der Mann vom Tatort zu fliehen. Die Flucht konnte durch das beherzte Eingreifen mehrerer
Mitarbeiter eines benachbarten Schnellrestaurants verhindert werden, die den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festhielten.
Der Mann wurde vorläufig festgenommen und aufgrund der äußerst zügigen Ermittlungen des Polizeireviers Mosbach bereits
heute, also nur einen Tag nach den Taten, in einem beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht Mosbach wegen Diebstahls mit Waffen in zwei
Fällen und einfachen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Aufgrund der zahlreichen Vorstrafen des Mannes
kam eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach übereinstimmender Auffassung von Staatsanwaltschaft und Gericht nicht mehr in
Betracht.
Presseauskünfte:
Staatsanwaltschaft Mosbach
Pressesprecher
Erster Staatsanwalt Zetsche
E-Mail: thorsten.zetsche@stamosbach.justiz.bwl.de
Telefon: 06261 87-287
