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Unterbalbach: DNA-Reihenuntersuchung könnte zur Aufklärung helfen

Datum: 23.09.2024

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 23.09.2024

Es war der 28. Juli des vergangenen Jahres, als eine damals obdachlose und heute 62-Jährige Frau am Sportplatz in Unterbalbach aufgefunden wurde. Die Frau hatte zuvor viele Jahre auf der Straße gelebt. Ihr Markenzeichen, ein Einkaufswagen den sie immer dabei hatte. Ihr gesamtes Hab und Gut war darin untergebracht. In der Nacht vom 27. auf den 28. Juli 2023 wurde die Frau Opfer eines Gewaltverbrechens. Sie wurde am Sportplatz in Unterbalbach unter ihrem Einkaufswagen, bedeckt mit dessen Inhalt, lebensgefährlich verletzt aufgefunden. Zwischenzeitlich hat sich die Frau von ihren schweren Verletzungen weitestgehend erholt, sie bleibt jedoch querschnittsgelähmt.

Die bisherigen Ermittlungen, insbesondere die akribische kriminaltechnische Arbeit am Tatort und darauffolgende Untersuchungen durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg führten zum Auffinden von DNA-Spuren an der Kleidung, am Opfer selbst und an tatrelevanten Gegenständen, mit denen möglicherweise ein Tatnachweis geführt werden kann.

Vom 12. bis 14. Oktober wird daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mosbach in der Balbachhalle in Unterbalbach eine DNA-Reihenuntersuchung durchgeführt. Die Reihenuntersuchung wurde durch das Amtsgericht Mosbach angeordnet. Sie soll helfen, einen möglichen Tatverdacht einzugrenzen. Jeder freiwillige Teilnehmer kann mit seinem negativen Abgleich zur möglichen Aufklärung der Tat beitragen. Aus diesem Grund bekommen in den nächsten Tagen 800 Männer Post von der Kriminalpolizei und werden zur Untersuchung eingeladen. Männer deshalb, weil die Polizei mit hinlänglicher Sicherheit ein bis zwei männliche Tatverdächtige sucht.

Was erwartet die Bürger? Im Rahmen der DNA-Abgabe kommen folgende fünf Schritte auf die Teilnehmer zu:

·         Identifizierung anhand eines Ausweises oder Passes

·         Abgleich mit dem polizeilichen Datenbestand

·         Einverständniserklärung zur DNA-Erhebung und DNA-Abgleich wird unterschrieben

·         Mundhöhlenabstrich mit Wattestäbchen

·         Beschriftung des Röhrchens das zur Aufbewahrung des Wattestäbchens dient, um

  jegliche Verwechslungsgefahr auszuschließen

Hervorzuheben ist, dass die jeweilige erhobene DNA in der Folge ausschließlich mit jener DNA vom Tatort abgeglichen wird und kein Vergleich mit einer Datenbank und keine Speicherung der DNA Sequenz erfolgt.

Auch Personen, die bereits in der Vergangenheit eine Speichelprobe bei der Polizei abgegeben haben, werden angeschrieben. Die Teilnehmer werden darum gebeten die Einwilligungserklärung zum Abgleich mit den Tatortspuren zu unterschreiben und zurückzusenden. Sie müssen nicht zu einem der drei Termine in der Balbachhalle erscheinen, könnten jedoch ihre Erklärung auch dort abgeben.

Die Ermittler hoffen, dass sie durch die Reihenuntersuchung die Tat aufklären oder der Aufklärung zumindest ein großes Stück näherkommen können.

 

 

 

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