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Todesfallermittlungsverfahren wegen des Todes eines Jugendstrafgefangenen am 17.09.2014 in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim

Datum: 22.09.2014

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach

Nach dem Tod eines 17-jährigen Jugendstrafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim am vergangenen Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft Mosbach zur Aufklärung der Todesursache ein Todesfallermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurde eine Obduktion des Leichnams durch das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg veranlasst. Die Obduktion hat allerdings keine sichere Todesursache ergeben, so dass das Ergebnis weiterer rechtsmedizinischer Untersuchungen abgewartet werden muss.

 

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen liegen allerdings keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte für ein vorsätzliches oder fahrlässiges Tötungsdelikt vor.

 

Anmerkung:

Die Ermittlungen wurden nach dem Gesetz aufgenommen, weil davon auszugehen ist, dass ein nicht natürlicher Tod vorliegt. Dies ist z.B. der Fall bei Suiziden und bei Unfällen jeglicher Art, auch im Zusammenhang mit Drogen oder sonstigem Substanzmissbrauch. Einen Rückschluss auf die konkreten Ermittlungen erlaubt diese Anmerkung nicht.

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