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Mosbach / Walldürn: Anklage wegen Geiselnahme, besonders schwerer Vergewaltigung u. a. erhoben

Datum: 09.11.2023

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach vom 09.11.2023

Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat Ende Oktober Anklage gegen einen 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen und dessen 24-jährigen Bruder zum Landgericht Mosbach erhoben. In ihrer mehrere hundert Seiten umfassenden Anklageschrift legt die Staatsanwaltschaft dem Hauptangeschuldigten unter anderem Geiselnahme in drei Fällen, besonders schwere Vergewaltigung in einer Vielzahl von Fällen sowie vielfache gefährliche Körperverletzung und Bedrohung zur Last. Dem Bruder des Hauptangeschuldigten wird unter anderem Beihilfe zur Geiselnahme und zur besonders schweren Vergewaltigung sowie täterschaftliche Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen.  

Der Hauptangeschuldigte war als sogenannter „Life Coach“ tätig, veranstaltete Online-Seminare und betrieb in seinem Wohnhaus in Walldürn ein sogenanntes „boot camp zur Persönlichkeitsentwicklung“. Nachdem es am 18.10.2022 einem Opfer gelungen war, einen Notruf abzusetzen, erfolgten bereits in der Nacht auf den 19.10.2022 die Durchsuchung der Wohnräume und die vorläufige Festnahme der Angeschuldigten.

Die Staatsanwaltschaft geht nach dem Ergebnis ihrer umfangreichen Ermittlungen davon aus, dass der Hauptangeschuldigte entschlossen war, seine Coaching-Angebote dazu zu nutzen, den Kontakt zu jungen Frauen aufzunehmen und diese systematisch zu verunsichern. Diese habe er sodann zu einem „boot camp“ zu sich nach Hause eingeladen, um anschließend deren Widerstand durch verbale Erniedrigungen und routinemäßige schwere Gewaltanwendungen zu brechen und sie wiederkehrend sexuell zu missbrauchen. 

In Umsetzung dieses Tatplans habe der Hauptangeschuldigte insgesamt 7 Frauen sexuell missbraucht und körperlich misshandelt. Zudem habe der Hauptangeschuldigte darüber hinaus zwei weitere Frauen, ein Kind und drei Männer, einschließlich seines mitangeschuldigten jüngeren Bruders, körperlich misshandelt. Der angeklagte Tatzeitraum erstreckt sich von September 2019 bis zur Festnahme der Angeschuldigten im Oktober 2022.

Der Hauptangeschuldigte war nach seiner Festnahme am 19.10.2022 zunächst in einer psychiatrischen Einrichtung vorläufig untergebracht und befindet sich seit dem 10.05.2023 in Untersuchungshaft. Der mitangeschuldigte Bruder befand sich bis zu der auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgten Außervollzugsetzung des Haftbefehls am 06.10.2023 in Untersuchungshaft.

 

 

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