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Präsidiumsbereich: Durchsuchungen wegen Kinder- und Jugendpornographie durch die Ermittlungsgruppe „Hydra“

Datum: 19.09.2023

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaften Heilbronn, Mosbach und des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 19.09.2023

Am 19. September führten Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizei Heilbronn an insgesamt zehn Orten im Bereich des Polizeipräsidiums Heilbronn Durchsuchungen durch. Hintergrund der Maßnahmen sind Ermittlungen wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Dateien. Sieben Durchsuchungen fanden im Stadt- und Landkreis Heilbronn statt und je eine in den Landkreisen Main-Tauber und Neckar-Odenwald. Die Tatverdächtigen stehen im Verdacht, entsprechende Dateien zu besitzen, weshalb bei den Durchsuchungen Beweismittel sichergestellt wurden. Die Ermittlungen in allen Fällen dauern an.

Zur Bekämpfung des Deliktsbereichs Kinder- und Jugendpornographie hat das Polizeipräsidium Heilbronn im Frühjahr 2021 die mittlerweile 14-köpfige Ermittlungsgruppe „Hydra“ eingerichtet. Bei dieser sind seit der Gründung 1.112 Verfahren gegen Erwachsene und 472 Verfahren gegen Kinder- und Jugendliche eingegangen, die bei den Staatsanwaltschaften Heilbronn, Mosbach und Ellwangen anhängig sind. Insgesamt wurden im Rahmen dieser Verfahren 452 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen. 

Über verschiedenste Messenger-Dienste und Social-Media-Kanäle werden täglich unzählige Nachrichten verschickt. Vor allem in sogenannten Chatgruppen werden dabei immer wieder kinder- und jugendpornographische Inhalte ausgetauscht und diese mit einem großen Personenkreis geteilt. Hierbei machen sich nicht nur die Versender der Bilder oder Videos strafbar, sondern auch diejenigen Personen, die in solchen Gruppen durch das Empfangen der Nachricht lediglich in den Besitz verbotener Dateien kommen. Im Visier der Ermittler sind hierbei auch Kinder und Jugendliche, die sich die verstörenden Inhalte gegenseitig zusenden oder in den genannten Chatgruppen verteilen. 

Die Thematik hat seit dem 1. Juli 2021 eine besondere Brisanz erhalten, da seit diesem Tag die Verbreitung, der Erwerb und der bloße Besitz von kinderpornographischen Inhalten ein Verbrechen darstellt. Das heißt, dass Personen, die einen der in Frage kommenden Tatbestände erfüllt haben, mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren rechnen müssen. 

Der Präsident des Polizeipräsidiums Heilbronn, Frank Spitzmüller, betont: „Gerade Eltern sind hier besonders gefragt. Die Zahl der minderjährigen Tatverdächtigen ist besorgniserregend. Kinder und Jugendliche sollten vor dem Kontakt mit Kinder- und Jugendpornografie und vor den Konsequenzen geschützt werden. Daher appelliere ich an Sie: Sprechen Sie mit Ihren Kindern über das Thema, sensibilisieren Sie unseren Nachwuchs und klären Sie auf! Melden Sie sich beim Verdacht einer Straftat bei meinen Kolleginnen und Kollegen, damit wir die weitere Verbreitung verabscheuungswürdiger Missbrauchsdarstellungen verhindern können.“ Und auch auf Opferseite ist zu berücksichtigen, dass die sexuell missbrauchten Kinder und Jugendlichen durch die Verbreitung der Bilder und Videos der Missbrauchshandlungen noch weiter geschädigt werden, worauf der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Florian Kienle aus Mosbach hinweist. „Diese Ermittlungsverfahren sind oft personal- und zeitintensiv. Dennoch können und dürfen die Strafverfolgungsbehörden in ihren Bemühungen nicht nachlassen, um diesen Straftaten Einhalt zu gebieten und insbesondere auch ein Signal zu senden, dass die Taten nicht folgenlos bleiben“, so der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Heilbronn, Dr. Frank Schwörer.

 Das Polizeipräsidium Heilbronn rät:

Bei ungewolltem Erhalt einer kinderpornographischen Datei, reicht es nicht aus, diese einfach kommentarlos zu löschen. Es wird empfohlen sich ernsthaft von der Datei zu distanzieren, indem man seinen entgegenstehenden Willen bezüglich des Erhalts der Datei zum Ausdruck bringt. Dies kann zum Beispiel durch eine negative, abgeneigte Reaktion erfolgen. Vor allem bei Chatgruppen wird empfohlen die Gruppe im Anschluss zu verlassen, sodass ein Besitzwille verneint werden kann.

 Tipps für Eltern, Erziehungsverantwortliche, Pädagoginnen/Pädagogen:

  • Sprechen Sie Ihr Kind auf die verbotenen Inhalte an. Fragen Sie immer wieder nach, ob es solches Bild- oder Videomaterial bereits gesehen hat und was es dabei empfand. 
  • Sensibilisieren Sie Kinder für die Folgen, wenn derartige Zeichen, Bilder und Filme auf dem Handy sind. Weisen Sie auf die entsprechenden Straftaten und die daraus resultierenden Konsequenzen hin. 
  • Entdecken Sie kinderpornographische Bilder oder Filme auf einem Smartphone, sollten Sie dies umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen, damit Täter ermittelt werden können. 
  • Vorsicht: Bitte fertigen Sie keine Screenshots von kinder- und jugend-pornographischen Darstellungen an und senden Sie sich diese Dateien nicht auf Ihre privaten Geräte! 

 Nähere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite www.polizei-beratung.de.

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