Die Sozialgerichte sind zustädnig für die Rechtsgebiete:
- in Angelegenheiten der Sozialversicherung, worunter die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, landwirtschaftliche Altershilfe, Knappschaftsversicherung fallen,
- Arbeitslosenversicherung,
- Grundsicherung für Erwerbsfähige (Arbeitslosengeld II),
- des sozialen Entschädigungsrechts, wozu u.a. Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Opferentschädigung, Impfschadensrecht gehören,
- Schwerbehindertenrecht,
- Sozialhilfe,
- Vertragsarztrecht,
- Eziehungsgeldrecht,
- Streitigkeiten aus der Aufsicht über Versicherungsträger.
Zur Veranschaulichung sind nachstehend beispielhaft aufgeführt die typischen Rechtsstreitigkeiten
der Rentenversicherung:
ein Versicherter begehrt Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit oder höhere Alters-/Witwerrente
der gesetzlichen
Unfallversicherung:
ein Versicherter begehrt Verletztenrente oder Rehabilitation wegen
der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
der gesetzlichen
Krankenversicherung:
ein Versicherter begehrt Krankengeld oder eine bestimmte
Heilbehandlung
der gesetzlichen
Pflegeversicherung:
ein Versicherter begehrt die Gewährung von Pflegegeld oder
die Einstufung in eine höhere Pflegestufe
der Arbeitslosenversicherung:
ein Versicherter begehrt Arbeitslosengeld oder eine berufliche
Weiterbildung
der sozialen
Entschädigung:
ein Verbrechensopfer begehrt Rente wegen der Folgen einer
Gewalttat; ein Kind wegen eines Impfschadens; ein Soldat wegen
einer Wehrdienstbeschädigung
des Schwerbehindertenrechts:
jemand begehrt die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
oder die Erhöhung des festgestellten Grades der
Behinderung
des Vertragsarztrechts:
Streitigkeiten um die Erteilung oder die Entziehung einer
Zulassung als Vertragsarzt
des Sozialhilferechts:
jemand begehrt Hilfe zum Lebensunterhalt