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Anklage im Mordfall Biedron erhoben

Datum: 27.06.2013

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach

In dem Ermittlungsverfahren wegen des Mordes an dem Antiquitätenhändler Heinz Jürgen Biedron hat die Staatsanwaltschaft Mosbach zwischenzeitlich Anklage zum Landgericht - Schwurgericht - Mosbach erhoben. Angeklagt sind drei des Mordes und der Anstiftung hierzu Tatverdächtige, die Mitglieder eines „Familienclans“ seien, der seine Einkünfte wohl überwiegend durch kriminelle Handlungen einzelner Mitglieder finanziert haben soll.

Eine als „Oberhaupt des Familienclans“ fungierende 62-jährige soll dabei, so der Anklagevorwurf, in der Nacht auf den 18.12.2012 einen inzwischen 34-jährigen und einen inzwischen 26-jährigen Mann aus dieser Sippe dazu angestiftet haben, den Antiquitätenhändler zu überfallen und bei diesem Geld zu beschaffen. Den Tod des Opfers habe sie bei dem von ihr erteilten Auftrag ausdrücklich gebilligt.

Die beiden mit angeklagten Männer sollen die Tat am folgenden Tag gemeinschaftlich ausgeführt haben. Bei dem Überfall soll das Opfer mit massiver Gewalt getötet worden sein. Die Tatverdächtigen sind des gemeinschaftlichen Mordes aus Habgier angeklagt.

Die Ermittlungen förderten zudem weitere mutmaßliche Taten zutage, die ebenfalls Gegenstand der Anklage gegen die drei Tatverdächtigen sind. Gegen die 62-jährige wurde insoweit der Vorwurf des gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, sowie der schweren räuberischen Erpressung, gegen alle drei Tatverdächtigen der einer weiteren schweren räuberischen Erpressung, und gegen den jüngeren männlichen Tatverdächtigen der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung erhoben.

So soll die Frau ihre damals 13-jährige Enkeltochter im Dezember 2012 dazu bestimmt haben, sich dem von der Großmutter initiierten sexuellen Missbrauch durch einen gesondert verfolgten Bekannten der Familie hinzugeben. Eine weitere, anderweitig verfolgte Heranwachsende soll bestimmt worden sein, den geplanten Geschlechtsakt filmisch zu dokumentieren. Das Motiv der Tatverdächtigen sei es gewesen, den Bekannten anschließend wegen der von ihm begangenen Straftat zu erpressen. Bereits im Januar 2013 soll dann die 62-jährige unter Beteiligung der beiden weiteren männlichen Tatverdächtigen von dem insoweit Geschädigten wegen sexuellen Missbrauchs des Mädchens die Zahlung eines Betrages von über 200.000,-- Euro gefordert haben.

Zudem soll der Geschädigte bei einer weiteren, ebenfalls im Januar 2013 geschehenen Erpressung von der 62-jährigen unter Beteiligung auch familienfremder Personen mit Gewalt zur Zahlung eines Betrages von 1000,-- Euro gezwungen worden sein.

Dem angeklagten 26-jährigen Tatverdächtigen wird zudem eine Körperverletzung zum Nachteil desselben Opfers zur Last gelegt. Er soll im Jahre 2012 seinem Opfer mit einem Messer aus der Küche zunächst einen Stich in die linke Brustseite und anschließend einen weiteren Stich in die rechte Brustseite versetzt haben, durch den der Geschädigte allerdings wohl nicht lebensgefährlich verletzt wurde.

Sämtliche Tatverdächtige befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Zusätzliche Auskünfte werden im Hinblick auf die erhobene Anklage nicht erteilt. Die Darstellung der näheren Umstände der Taten, etwaiger Motive und dergleichen bleibt der Hauptverhandlung vorbehalten.

Die Tatverdächtigen gelten bis zu einer etwaigen Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig.

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