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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und der Polizeidirektionen Heilbronn und Tauberbischofsheim

Datum: 31.10.2012

Kurzbeschreibung: Polizeilicher Schusswaffengebrauch - Tatverdächtiger schwer verletzt

Main-Tauber-Kreis.

Am Mittwochvormittag kam es gegen 10.15 Uhr an einer polizeilichen Kontrollstelle, die im Bereich der Abfahrt Wertheim-Bettingen der Bundesautobahn A3 eingerichtet worden war, durch einen dort eingesetzten Polizeibeamten des Polizeireviers Wertheim zum Einsatz einer Schusswaffe.

Dort sollte ein 48 Jahre alter, der illegalen Rauschgifteinfuhr verdächtiger Mann, der mit seinem Fahrzeug auf der BAB A 3 Richtung Main-Tauber-Kreis unterwegs war, durch Beamte einer Fahndungseinheit der Polizeidirektion Tauberbischofsheim und des Reviers Wertheim kontrolliert werden. Der Tatverdächtige flüchtete jedoch mit seinem Fahrzeug von der Kontrollstelle, wobei ein Kriminalbeamter, der zu diesem Zeitpunkt durch das geöffnete Fenster in das Fahrzeug gegriffen hatte, nach derzeitigem Erkenntnisstand an Leib und Leben gefährdet worden sein soll. Im Ablauf der Geschehnisse kam es zur Abgabe eines oder mehrerer Schüsse aus der Dienstwaffe durch einen am Einsatz beteiligten Polizeibeamten in Richtung des Fluchtfahrzeugs. Der Flüchtende erlitt eine Schussverletzung, konnte aber mit seinem Fahrzeug weiter Richtung Bettingen flüchten. Dort stellte er sein Fahrzeug ab und setzte seine Flucht zu Fuß fort. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Großfahndung wurde der Mann noch in Bettingen gestellt und in ein Krankenhaus gebracht. Er befindet sich außer Lebensgefahr.

Der genaue Hergang der Schussabgabe ist noch unklar. Die Aufklärung des Sachverhalts wird geraume Zeit in Anspruch nehmen. Mit ersten Ergebnissen ist nicht vor Mitte kommender Woche zu rechnen.

Die weiteren Ermittlungen werden von Staatsanwaltschaft Mosbach und der Kriminalpolizei Heilbronn geführt. Sie werden den Verdacht einer Straßenverkehrsgefährdung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen den Fahrer des Fluchtfahrzeuges genauso in den Blick nehmen, wie den Verdacht einer Körperverletzung im Amt durch den Polizeibeamten, der von seiner Schusswaffe Gebrauch machte.

Die Beschuldigten gelten bis zu einer etwaigen Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig.

Zusätzliche Information: Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Rauschgiftdelikts werden von der Staatsanwaltschaft Ellwangen geführt, die auch für Presseauskünfte wegen des dortigen Verfahrens zuständig ist.

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