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Anklage wegen fahrlässiger Tötung wegen Verkehrsunfalls bei Pfadfinderfreizeit erhoben.

Datum: 20.12.2011

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und des Landgerichts Mosbach

Gegen den damals 20–jährigen Fahrer, der am 02.08.2011 bei einer Pfadfinderfreizeit auf dem Gelände der Burg Stolzeneck einen Verkehrsunfall verursachte, bei dem ein tödlich verunglückter Pfadfinder im Alter von 12 Jahren und sechs weitere z.T. schwer verletzte junge Menschen zu beklagen waren, hat die Staatsanwaltschaft Mosbach den Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Mosbach beantragt. Der Vorwurf gegen den Fahrer, der selbst bei dem Unfall verletzt wurde, lautet auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in sechs Fällen.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hatte der Fahrer pflichtwidrig zwei Personen mehr in dem Bus befördert, als Sitzplätze und damit Sicherheitsgurte vorhanden waren. So saß der später getötete Junge mutmaßlich auf einem Basketball auf dem Fahrzeugboden. Die 3–sitzige Rückbank war zudem mit vier Personen besetzt, von denen sich nur eine durch Anlegen des Sicherheitsgurts geschützt hatte.

Auf der befestigten, aber nur rund 2,2 Meter breiten Schotterpiste von der Burgruine talwärts beschleunigte der Beschuldigte den 1,84 Meter breiten Kleinbus trotz dieser Sicherheitsmängel nach einer Kurve etwa auf halber Strecke auf einer lang abfallenden Geraden auf mindestens 60 km/h. Diese Geschwindigkeit beherrschte der Fahrer auf dem engen Weg nicht mehr. Statt vorsichtig abzubremsen, entschied er sich, auf dem Weg weit möglichst rechts zu fahren. Dort kollidierte er ungebremst mit einer aus der Böschung herausragenden Baumwurzel, was dazu führte, dass sich der Bus zuerst querstellte und anschließend mehrmals überschlug. Die Wucht des Unfalls führte bei dem Getöteten zu schwersten körperlichen Schäden und einem mit erheblichem Blutverlust verbundenen polytraumatischen Schock, an dem der 12–jährige kurz nach dem Unfall trotz notärztlicher Versorgung verstarb.

Gegen den Beschuldigten, dem zudem der Führerschein entzogen wurde, wurde eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen verhängt.

Der Strafbefehl wurde von dem Beschuldigten angenommen und ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

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