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Konsequente strafrechtliche Verfolgung von Trittbrettfahrern nach Amoklauf von Winnenden
Datum: 19.03.2009
Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Mosbach mit den Polizeidirektionen Mosbach und Tauberbischofsheim
Der Amoklauf von Winnenden hat sich, noch bevor alle Opfer zu Grabe getragen sind, auch auf die Sicherheitslage im Landgerichtsbezirk Mosbach ausgewirkt.
Nachdem bereits am Freitag, dem 13.03.2009 eine Drohung einer jugendlichen Trittbrettfahrerin gegen die Realschule in Wertheim geäußert worden war, kam es in der Folge auch im Neckar-Odenwald-Kreis zu weiteren Ermittlungen und Einsätzen der Polizeidirektion Mosbach.
Die Tat in Wertheim wurde durch konsequente Ermittlungen der Polizeidirektion Tauberbischofsheim, die zugleich die erforderlichen Aktivitäten zur Gefahrenabwehr ergriff, noch am gleichen Tage aufgeklärt. Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat gegen die jugendliche Tatverdächtige bereits Anklage zum Amtsgericht – Jugendrichter Wertheim – erhoben.
Von verbalen Drohungen oder Mitteilungen in Chatrooms ausgelöst, mussten auch die Beamten der Polizeidirektion Mosbach seit letzter Woche insgesamt sechs Mal wegen des Verdachts einer Amokandrohung durch sogenannte Trittbrettfahrer in den Einsatz. In jedem Fall konnte ein konkreter Schulbezug hergestellt werden.
Die bislang sechs Fälle im Neckar – Odenwald – Kreis betrafen zweimal die Realschule Obrigheim, einmal das BBW Mosbach, einmal die Auguste - Pattberg – Hauptschule in Neckarelz und einmal die Zentralgewerbeschule sowie das Burghardt-Gymnasium in Buchen.
Wie bereits in der Presse zutreffend berichtet wurde, bestehen bei der fraglichen Amokankündigung gegen das BBW Mosbach nach den unverzüglich eingeleiteten Ermittlungen der Polizeidirektion Mosbach keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahrenlage oder eine zu verfolgende Straftat. Insoweit kann nach menschlichem Ermessen „Entwarnung“ gegeben werden.
Die Ermittlungen bezüglich des Burghardt-Gymnasiums in Buchen führten zu der Feststellung, dass entgegen den ersten Vermutungen tatsächlich keinerlei Grund zu der Annahme einer Amokdrohung besteht, sondern vielmehr eine Namensliste eines Schülers von einem Mitschüler mit der Überschrift „Todesliste“ versehen wurde. Eine strafbare Handlung stellt dieser allerdings äußerst geschmacklose „Scherz“ nach dem derzeitigen Ermittlungsstand nicht dar.
Die die Realschule Obrigheim betreffenden Ermittlungen ergaben, dass in beiden Fällen ebenfalls kein konkreter Anhalt für eine tatsächliche Gefährdungssituation bestand. Im ersten Falle am 15.03.2009ergab sich, dass die angebliche Drohung tatsächlich nicht geäußert wurde und sich lediglich ein Gerücht über „Mundpropaganda“ verbreitet hatte.
Im zweiten Fall hinterließ ein jugendlicher Schüler der Realschule Obrigheim am 17.03.2009 in einem Internetforum eine Äußerung, die der Leserin des Eintrags, ebenfalls Schülerin der Realschule, als mögliche Androhung eines Amoklaufs verstanden wurde. Der Verursacher wurde bereits durch die Polizeidirektion Mosbach ermittelt. Ob die Äußerung tatsächlich den Charakter einer Drohung hat oder lediglich eine zulässige Meinungsäußerung darstellte, ist Gegenstand der strafrechtlichen Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft.
Von einer nicht ausschließbar ernstgemeinten Bedrohung gehen Polizei und Staatsanwaltschaft bei den Ankündigungen bezüglich der Zentralgewerbeschule Buchen und der Auguste-Pattberg-Hauptschule in Mosbach – Neckarelz aus. In beiden Fällen wurden die Verdächtigen ermittelt und strafprozessualen Zwangsmaßnahmen unterworfen.
Ein jugendlicher Schüler der Zentralgewerbeschule äußerte gegenüber Lehrern wiederholt, auch dort werde etwas passieren. Die Ermittlungen der Polizeidirektion Mosbach ergaben schnell, dass der Schüler möglicherweise Zugriff zu scharfen Waffen hatte, weshalb eine richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung veranlasst und Waffen aus Familienbesitz sichergestellt wurden. Das mögliche Bedrohungspotential wurde dadurch beseitigt. Die Ermittlungen dauern an.
Besonders perfide handelte ein 15-jähriger Täter aus Mosbach, der zunächst über Dritte Todesdrohungen gegen Mitschülerinnen äußerte und schließlich Freunden gegenüber ganz konkret einen Amoklauf an seiner Hauptschule androhte. Gegen diesen Beschuldigten erwirkte die Staatsanwaltschaft Mosbach einen Haftbefehl, der derzeit vollzogen wird: Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Vielzahl der von aufmerksamen und überwiegend jugendlichen Zeugen mitgeteilten Bedrohungssachverhalte belegen, dass die Sensibilität der Bevölkerung im Umgang mit dem Phänomen Amok gestiegen ist.
Die Strafverfolgungsbehörden gehen deshalb jedem Hinweis konsequent nach, führen sogenannte Gefährderansprachen durch, beleuchten alle relevanten Aspekte, um so eine umfassende Gefährdungsanalyse erstellen zu können. Bei begründetem Anfangsverdacht wird ein Strafverfahren eingeleitet.
In bislang jedem der aktenkundig gewordenen Fälle konnte die Polizei die Verdächtigen bereits nach kurzer Zeit ermitteln und die Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgeben, die im Falle des Tatnachweises stets eine unverzügliche Verurteilung der Täter herbeiführen wird.
Die Verursacher müssen aber nicht nur für die strafrechtlichen Konsequenzen ihres Tuns gerade stehen, sondern regelmäßig auch die Kosten des polizeilichen Einsatzes tragen. Und das kann im Einzelfall ziemlich teuer werden, zum Beispiel wenn polizeiliche Schutzmaßnahmen zu treffen sind.
In Abhängigkeit von den konkreten Bedrohungsinhalten wird insbesondere bei Bedrohungslagen an Schulen im Benehmen zwischen Polizei und Schulleitung im Einzelfall über weitere Maßnahmen wie Schließung der Schule oder Fortführung des Unterrichts befunden. Die Polizei wird themenbezogen weiterhin im engen Kontakt mit den Verantwortlichen der hiesigen Schulen und Behörden bleiben.
