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Zusammenstoß zweier Bauzüge im Dezember 2007 in Walldürn strafrechtlich geklärt.
Datum: 03.03.2009
Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und des Landgerichts Mosbach
Der Zusammenstoß zweier Bauzüge im Dezember 2007 auf der Bahnstrecke Walldürn - Amorbach führte nach Abschluss der aufwändigen Ermittlungen Ende Januar 2009 zur Erhebung der öffentlichen Klage gegen einen der beteiligten Zugführer durch die Staatsanwaltschaft Mosbach. Der durch das Amtsgericht Buchen erlassene Strafbefehl ist rechtskräftig. Der Verursacher des Unglücks wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs zu einer Geldstrafe in Höhe zweier Monatsnettoeinkommen verurteilt.
Grundlage der rechtskräftigen Aburteilung ist folgender, durch die Ermittlungen festgestellter Unfallhergang:
Der Verurteilte, Triebwagenführer der beteiligten Baugesellschaft, bewegte den Triebwagen eines Baggers mit acht beladenen Schotterwagen und einem Gesamtgewicht von 304 Tonnen in einem Baugleis. Dabei überschritt er ohne die erforderliche Zustimmung der Bauaufsicht, die im konkreten Fall ohnedies nicht zu erlangen gewesen wäre, die zulässige Anhängelast des Baggers von 120 Tonnen um mehr als das zweifache, führte die vorgeschriebene Bremsprobe vor der Abfahrt in das Baugleis nicht durch und setzte weder den nach Lage der Dinge erforderlichen Rangierbegleiter ein, noch brachte er den erforderlichen sog. "Luftbremskopf" an. Mit dem sog. "Luftbremskopf" hätte die durch den Triebwagen geschobene, druckluftgebremste Rangierfahrt durch den an der Spitze des Wagenverbandes fahrenden Rangierbegleiter als Bediener des Luftbremskopfes (sog. "Bremsprobeberechtigter") mittels Zuges an einer auf die Druckluftbremse wirkenden Leine zum Halten gebracht werden können.
Infolge dieser Versäumnisse konnte der Verband nicht mehr gestoppt werden, als er bei Bahnkilometer 19,600 auf eine Gefällstrecke kam. In deren Verlauf nahm der Wagenverband eine Geschwindigkeit von 50 km/h auf, ehe er nach ca. 900 Metern Fahrt ungebremst auf ein dort befindliches Triebfahrzeug mit Anhängern aufprallte. Der Gesamtschaden an Fahrzeugen und Anlagen der beteiligten Bahngesellschaften (Deutsche Bahn AG, Hessische GüterbahnAG), der Baufirma und bei Anliegern betrug ca. 1,3 Millionen Euro. 3 Gleisarbeiter erlitten mit Prellungen und Verstauchungen sowie Schockzuständen leichte Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft hat zugleich geprüft, ob gegen den Bauleiter und den Polier der beteiligten Baufirma wegen einer denkbaren Mitverursachung infolge einer angemaßten und ausgeübten Anordnungskompetenz Anklage zu erheben war. Dies war nicht der Fall. Das Verfahren wurde insoweit gem. § 153 StPO eingestellt.
Ergänzend wird auf die beigefügte Pressemitteilung vom 12.12.2007 verwiesen.
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach vom 12.12.2007:
Bauzüge in Walldürn zusammengestoßen
Gestern Abend gegen 23.15 Uhr stießen auf der Bahnstrecke Walldürn - Amorbach zwei Bauzüge frontal zusammen. Durch den heftigen Aufprall der beiden Züge entgleisten sechs Waggons sowie eine Diesellokomotive. Auf der Gefällstrecke, kurz hinter dem Bahnhof Walldürn, fuhren die mit Schotter beladenen Züge aufeinander zu. Beide Züge konnten aus bislang ungeklärter Ursache nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierten im Bereich Breites Gäßchen. Der 43-jährige Lokführer des Zuges aus Richtung Rippberg und sein 32-jähriger Beimann konnten vor dem Zusammenprall noch rechtzeitig von der Lok abspringen.
Durch den Unfall wurden insgesamt drei Mitarbeiter verletzt. Sie zogen sich Prellungen und Schürfwunden zu und mussten im Kreiskrankenhaus Hardheim behandelt werden. Der Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf mehrere hunderttausend Euro.
Die Bahnstrecke bleibt bis auf weiteres gesperrt. Die Bahn hat einen Busersatzverkehr eingerichtet. Die Unfallursache muss noch ermittelt werden.
Die Staatsanwaltschaft Mosbach sowie die Bundespolizei Mannheim und das Eisenbahnbundesamt haben die Ermittlungen aufgenommen
