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Staatsanwaltschaft Mosbach erhebt Anklage gegen Hypnosetherapeut wegen verbotener Berufsausübung

Datum: 16.01.2008

Kurzbeschreibung: 

Mosbach/Wertheim

Gegen einen 67-jährigen Heilpraktiker und Hypnosetherapeuten hat die Staatsanwaltschaft Mosbach wegen des Vorwurfes des zweifachen Verstoßes gegen ein gerichtlich angeordnetes Berufsverbot Anklage zum Strafrichter des Amtsgerichts Wertheim erhoben.

 

Dem Angeklagten war mit Urteil des Landgerichts Mosbach vom 08.01.2007 wegen früherer Straftaten, die im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung standen, rechtskräftig verboten worden, Frauen als Heilpraktiker sowie in jeder anderen Form als Therapeut unter Hypnose zu behandeln, insbesondere zur Raucherentwöhnung bzw. zur Gewichtsreduktion.

 

Dem Angeklagten wird nunmehr ausschließlich vorgeworfen, noch im Januar 2007 nach Eintritt der Rechtskraft des gegen ihn verhängten Berufsverbotes in seiner Praxis in Wertheim in zwei Fällen jeweils eine Frau unter Hypnose, im einen Fall zur Gewichtsreduktion, im anderen Fall zur Raucherentwöhnung, und damit unter Verstoß gegen das gerichtliche Berufsverbot behandelt zu haben.

 

Die dem Angeklagten angelasteten Taten sind als Verstoß gegen ein Berufsverbot gem. § 145c StGB strafbar. Das Gesetz bedroht jede Tat nach § 145c StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

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