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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßlichen Serienbetrüger vor dem Landgericht – Strafkammer - Mosbach

Datum: 23.11.2007

Kurzbeschreibung: 30-jähriger der vorsätzlichen Unfallverursachung im Straßenverkehr in 26 Fällen seit 2001 verdächtig.

Mosbach. Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in 26 Fällen durch absichtlich hervorgerufene Verkehrsunfälle in Mosbach und Umgebung und unter anderem damit zusammenhängenden gewerbsmäßigen, in einem Fall versuchten, Betrugshandlungen zum Nachteil der Unfallgegner und ihrer Versicherungen muss sich ein 30-jähriger zusammen mit einer 33-jährigen Gehilfin vor dem Landgericht Mosbach verantworten, das über die Tatvorwürfe zu entscheiden haben wird.

 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll sich der Angeschuldigte bereits im Jahre 1998 dazu entschlossen haben, nicht unerhebliche Teile seines Lebensunterhalts durch Serienverkehrsunfälle zu finanzieren. Unter Erstellung von Finanzplänen bis teilweise in das Jahr 2015 hinein, unter kalkulatorischer Einbeziehung betrügerisch erlangter wie noch zu erlangender Einkünfte aus zukünftigen Verkehrsunfällen und von buchhalterischer Akribie geprägt, soll er, so der Vorwurf, seine finanzielle Zukunft weit hinaus strukturiert und in strafbarer Weise realisiert haben.

 

Seine Planungen habe er, so das Ergebnis der Ermittlungen, konsequent umgesetzt, ohne dass dies den herangezogenen Versicherungen lange Zeit auffiel, da er zur Verschleierung unter Anderem eine Vielzahl von Fahrzeugen auch aus dem Verwandtenkreis benutzt habe. Nur in einem Fall soll eine Versicherung die Zahlung verweigert haben.

 

Die meisten Unfälle seien dabei dadurch geprägt gewesen, dass er erkennbare Unaufmerksamkeiten oder kleinere Fahrfehler anderer Verkehrsteilnehmer erkannt und zielgerichtet zur Herbeiführung der für ihn problemlos vermeidbaren Unfälle ausgenutzt habe. Dabei soll er nach den Ermittlungen im Einzelfall auch nicht vor sehr gefährlichen Fahrmanövern zurück geschreckt sein. So wird ihm zur Last gelegt, im Dezember 2004 bei einem Fahrspurwechsel ein anderes Fahrzeug gezielt derart gerammt zu haben, dass es in den Gegenverkehr schleuderte und dort mit einem Fahrzeug kollidierte, wobei die Insassen beider Fahrzeuge nicht unerheblich, wenngleich nicht dauernd, verletzt wurden.

 

Bei der Abrechnung der Unfälle soll der Angeschuldigte selbst kleinere angebliche Schadenspositionen nicht vergessen haben und die geltend gemachten Ansprüche beispielsweise auch dadurch betrügerisch maximiert haben, dass er, obwohl er sich sofort nach einem Unfall Ersatzfahrzeuge beschaffte oder zur Verfügung hatte, bis zu 14 Tage Nutzungsausfall und im Übrigen bestehende Vorschäden zum Teil doppelt bei den Versicherungen geltend machte.

 

Insgesamt geht die Staatsanwaltschaft, soweit die nach den Ermittlungen in Betracht kommenden Straftaten nicht verjährt waren, von einem Betrugsschaden in den angeklagten Fällen von über 60.000 € bei den Versicherungen und materiellen Schäden bei den Unfallgegnern von über 40.000,-- € aus.

 

Der mitangeklagten Gehilfin liegt Beihilfe zu den Taten des Hauptangeklagten in 5 Fällen zur Last.

 

Jede Tat des gewerbsmäßigen Betruges ist nach dem Gesetz mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Ermöglichung einer anderen Straftat mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bedroht.

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