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Mord an einer 30-jährigen Frau in Tauberbischofsheim: Staatsanwaltschaft Mosbach erhebt Anklage vor dem Landgericht - Jugendkammer als Schwurgericht - Mosbach
Datum: 20.11.2007
Kurzbeschreibung:
Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat gegen drei Männer im Alter von 19, 22 und 24 Jahren Anklage wegen Mordes und anderer Straftaten erhoben. Die Anklage richtet sich auch gegen zwei weitere Männer im Alter von 23 und 24 Jahren, denen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt wird.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen von folgendem Sachverhalt aus:
Am 03.08.2007 sollen die drei Haupttäter zusammen mit der später getöteten, geistig leicht minderbegabten Frau zunächst in eine Wohnung in Tauberbischofsheim eingebrochen sein, um Geld und gegebenenfalls auch unerlaubte Betäubungsmittel zu entwenden. Anlass hierfür soll gewesen sein, dass die Frau dem 22-Jährigen, der mit ihr bekannt war, berichtet hatte, sie habe einer Person, die kurzzeitig bei dem Wohnungsbesitzer lebte, einen größeren Betrag zum Ankauf illegaler Drogen ausgehändigt, dafür aber nichts erhalten.
Da sich in der Wohnung keine Wertsachen befanden, entwendeten die Täter lediglich zwei Flaschen mit Spirituosen. Nachdem die Frau gestanden hatte, dass der von ihr vorgestreckte Geldbetrag weit geringer gewesen war, sollen die drei Männer die Frau beschimpft und bespuckt haben. Der Heranwachsende soll ihr zudem mit einem Holzstück ins Gesicht geschlagen und der 24-Jährige soll ihr einen Schlag mit der Hand versetzt haben. Der ebenfalls angeschuldigte 23-jährige Bekannte der drei Haupttäter, der inzwischen hinzugekommen war, soll sie verbal zu ihrem Tun ermutigt haben.
Danach sollen die drei Haupttäter die völlig verängstigte Frau durch die Drohung mit weiteren Schlägen dazu veranlasst haben, sie widerstandslos zu den Tauberwiesen zu begleiten, wo alle drei sie durch Schläge und Tritte misshandelt haben sollen, um sicherzustellen, dass sie niemandem etwas über die vorangegangenen Straftaten berichten werde. Währenddessen sollen der 23-jährige Bekannte und ein weiterer 24-Jähriger, der inzwischen zu der Gruppe gestoßen war, Passanten abgelenkt haben.
Zunächst sollen die drei Haupttäter die Frau verletzt auf den Tauberwiesen zurückgelassen haben, kurz nach 20.00 Uhr aber mit dem Vorsatz zu ihr zurückgekehrt sein, sie zu töten, um eine Strafanzeige gegen die Täter zu verhindern. Ihre beiden Bekannten, die von dem Tötungsentschluss keine Kenntnis gehabt haben sollen, sollen tatenlos an einer 120 m vom Tatort entfernten Bank gewartet haben, obwohl sie aufgrund des vorangegangenen Geschehens mit weiteren Misshandlungen des Opfers rechneten.
Nachdem der 19-Jährige der Frau mit einem Messer über eine Länge von 3 cm bis zu 5 mm tief in den Brustvorhof gestochen hatte, sollen alle drei Haupttäter ihr durch erzwungenen Alkoholgenuss widerstandsunfähig gewordenes Opfer mit den Füßen über die Uferböschung in die Tauber gerollt haben. Zudem soll der 22-Jährige den Kopf der Frau mit einem morschen Stock unter Wasser gedrückt haben. Der Tod des Opfers trat durch Ertrinken ein.
Bereits gegen 20.22. Uhr nahmen Passanten von der Tauberbrücke aus den im Fluss treibenden Körper der getöteten Frau wahr und informierten die Polizeidirektion Tauberbischofsheim. Durch die schnellen und intensiv geführten Ermittlungen der Polizeibeamten gelang es, die fünf Männer noch am selben Abend festzunehmen. Während die Haftbefehle gegen die beiden Nebenbeteiligten am 10.09.2007 gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt wurden, befinden sich die drei Haupttäter nach wie vor in Untersuchungshaft.
Für ein Verbrechen des Mordes sieht das Gesetz bei erwachsenen Tätern die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe vor. Jugendlichen und Heranwachsenden, die noch einem Jugendlichen gleichstehen, droht die Verhängung einer Jugendstrafe von zehn Jahren.
