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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen 38-facher Untreue in besonders schwerem Fall

Datum: 14.11.2007

Kurzbeschreibung: 

Einen langjährigeren Mitarbeiter der Sparkasse Tauberfranken hat die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der besonders schweren Untreue in 38 Fällen und der Urkundenfälschung zum Amtsgericht - Schöffengericht - Tauberbischofsheim angeklagt.

 

Der im Dezember 2005 aus dem Bankdienst ausgeschiedene Angeklagte arbeitete zuletzt in einer Zweigstelle als Außendienstbetreuer der Sparkassenkunden. In dieser Vertrauensstellung konnte er, so der Vorwurf, über gesonderte Bargeldmittel verfügen und die damit bewirkten Geschäftsvorfälle nachbuchen. Zugleich amtierte der Angeklagte, der nicht zuletzt aufgrund seiner beruflichen Anstellung bei der Sparkasse Tauberfranken in der Bevölkerung hohes Ansehen genoss, in verschiedenen örtlichen Vereinen als Vorstandsmitglied. So war er bis zu seiner Entbindung von allen Vereinsämtern Ende 2005 1. Vorsitzender in einem, sowie Kassierer in zwei weiteren Vereinen aus dem Main-Tauber-Kreis, die ihre Vereinskonten fast vollständig bei der Sparkasse Tauberfranken unterhielten.

 

Die sich damit bietende Gelegenheit, maßgeblich gleichzeitig über Gelder der Sparkasse wie der drei Vereine zu verfügen, soll der seit dem Jahre 2001 gewerbsmäßig handelnde Angeschuldigte nach dem Anklagevorwurf wiederholt dazu missbraucht haben, bei der Sparkasse angelegte Gelder der Vereine auszuzahlen, die Auszahlungen zu Lasten der von ihm vertretenen Vereine missbräuchlich zu verbuchen und die Geldmittel für sich beiseite zu schaffen. Dabei soll er in Einzelfällen Buchungen in den Vereinbüchern unterlassen, und zumindest in einem Fall bei der Sparkasse entsprechende totalgefälschte Belege zu Lasten des Vereins vorgelegt haben.

 

Der nach der Anklage den Vereinen entstandene Gesamtschaden soll insgesamt mehr als 57.000,-- € betragen, wobei die Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Ermittlungen davon ausgeht, dass bislang Zahlungen zur Schadenswiedergutmachungen über einen Betrag von zumindest 12.500,-- € geleistet wurden. Der im Rahmen der Ermittlungen geständige Angeklagte hat erheblich zu der Aufklärung der angeklagtenTaten beigetragen.

 

Jede Tat der Untreue in besonders schwerem Fall ist nach dem Gesetz mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bedroht.

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