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Anklage gegen ehemaligen leitenden Angestellten der Sparkasse Tauberfranken wegen Untreue erhoben

Datum: 11.05.2007

Kurzbeschreibung: 

Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat gegen einen ehemaligen leitenden Angestellten der Sparkasse Tauberfranken Anklage wegen des Verdachts der Untreue in 176 Fällen aus der Zeit vom Januar 2001 bis Januar 2006 zur Strafkammer des Landgerichts Mosbach erhoben.

 

Die Ermittlungen ergaben, dass der voll geständige Angeschuldigte bereits seit 1999 angefangen hatte, Gelder von Konten bestimmter Kunden zugunsten anderer Kunden zu "verschieben". Nach dem Ergebnis der Ermittlungen entnahm er in einem Fall Wertpapiere eines Wertpapierkundenkontos, verkaufte diese ohne Order und wandte den Erlös in Höhe von über 83.000,-- € anderen Kunden zu. In anderen Fällen fingierte er telefonische Überweisungsaufträge der geschädigten Konteninhaber, um bankintern den Eindruck regulärer Finanztransaktionen zu erwecken. Alleine durch diese Transaktionen wurden über 765.000,--. € bewegt. Weitere Überweisungen mit einem Volumen von insgesamt über 300.000,-- € veranlasste der Angeschuldigte auf andere Art und Weise, zum Beispiel durch die Erstellung gefälschter Überweisungsträger. Schließlich verfügte der Angeschuldigte kraft seiner leitenden Stellung auch durch Barabhebungen über Kundenkonten und zahlte diese Gelder entweder bar an andere Kunden oder bar auf Konten anderer Kunden ein. Insoweit bewegte der Angeschuldigte weitere 949.000,-- €.

 

Der Beschuldigte unternahm diese Handlungen, um denjenigen Kunden zu Liquidität zu verhelfen, die nach seiner Ansicht an Geldmangel litten und zu üblichen Geldmarktkonditionen keine Kredite mehr erhalten hätten. Schon nach kurzer Zeit verlor der Angeschuldigte allerdings die Übersicht über die von ihm verschobenen Gelder und die beteiligten Konten. Es kam somit auch dazu, dass der Angeschuldigte durch einzelne Handlungen bereits abverfügte oder abgehobene Gelder wieder ausglich, so dass der über die zu Unrecht veranlassten Zu- und Abflüsse auf den Kundenkonten saldierte Schaden im angeklagten Zeitraum insgesamt ca. 640.000 € beträgt.

 

Die Anklage geht davon aus, dass der Schaden nicht bei den kunden, sondern bei der Sparkasse Tauberfranken eintrat.

 

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