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Anklage gegen mutmaßliches Mitglied einer international agierenden Kokaindealerbande erhoben
Datum: 21.11.2005
Kurzbeschreibung:
Wegen des Verdachts der Beteiligung an einem bandenmäßig organisierten internationalen Großhandel mit Kokain hat die Staatsanwaltschaft Mosbach Anklage zur Strafkammer des Landgerichts Mosbach gegen einen zu den Tatzeiten ca. 30-jährigen Mann erhoben.
Dem Angeklagten, der unter verschiedenen Namen auftrat, wird zur Last gelegt, sich bereits im Jahre 2000 mit mindestens vier weiteren Mittätern unterschiedlicher Nationalitäten zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben, um von Südamerika aus mit hochreinem Kokain zu dealen, das zunächst in die Bundesrepublik Deutschland, und später weiter nach Italien gelangen sollte.
Im Dezember 2000 und Frühjahr 2001 beauftragte er nach den vorliegenden Ermittlungsergebnissen einen seiner Mittäter jeweils mit der Rekrutierung mehrerer Kuriere. Die Kuriere wurden im ersten Fall zu Beginn des Jahres 2001 konspirativ von Nürnberg über Amsterdam und Mexiko City nach Guatemala gebracht, wo sie mindestens 7,5 Kilogramm Kokain im Wert von damals ca. 1,5 Millionen DM übernahmen. Die Kuriere verbrachten das Rauschgift dann in einer Lieferung von Guatemala nach Deutschland. Dort wurden sie auch für die Weiterlieferung des Kokains nach Neapel eingesetzt.
Darüber hinaus besteht der Verdacht einer zweiten Lieferung im April oder Mai 2001. Die diesmal eingesetzten vier Kuriere wurden von Crailsheim nach Guatemala und Curacao gesandt. In Guatemala übernahmen die dorthin entsandten Kuriere 9 Kilogramm, in Curacao mindestens 1 Kilogramm wiederum hochreinen Kokains. Aus dieser Lieferung gelangten 8 Kilogramm Kokain nach Italien. 2 Kilogramm hiervon soll der Angeklagte persönlich in Tauberbischofsheim übernommen und von Deutschland nach Italien transportiert haben.
Aus der restlichen Menge konnten bei einem der Mittäter in Crailsheim 640 Gramm hochkonzentriertes Kokain sichergestellt werden.
Der Angeklagte befindet sich seit Juli 2005 in dieser Sache in Untersuchungshaft.
Das Landgericht wird über den Vorwurf zu entscheiden haben.
Jede bandenmäßig begangene Tat der Einfuhr oder Ausfuhr von und des Handeltreibens mit illegalen Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen ist nach allgemeinem Strafrecht mit Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren bedroht.
