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Vier Anklagen wegen Betäubungsmittelstraftaten erhoben

Datum: 18.11.2005

Kurzbeschreibung: 

Anklagen gegen Rauschgiftstraftäter im Main-Tauber-Kreis erhoben

 

Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat gegen drei unabhängig von einander operierende Rauschgiftdealer drei Anklagen vor dem Landgericht Mosbach - Jugendkammer - und gegen einen Rauschgiftbesitzer und Helfer eines Dealers eine Anklage vor dem Amtsgericht - Schöffengericht - Tauberbischofsheim erhoben.

 

 

Die erste Anklage zum Landgericht betrifft einen mittlerweile 20-jährigen, dem Handeltreiben mit Haschisch in nicht geringen Mengen in 18 Fällen, sowie in einem weiteren Fall gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Haschisch und dessen Besitz in nicht geringer Menge zur Last gelegt wird.

 

Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund ihrer Ermittlungen, die bei allen vier Tätern durch die Polizeidirektion Tauberbischofsheim erfolgten, davon aus, dass der Angeschuldigte von verschiedenen Lieferanten in Wertheim und Gerchsheim zwischen Sommer 2004 und Anfang Juli 2005 insgesamt knapp 13 Kilogramm Haschisch in Einzellieferungen zwischen ca. 250 Gramm und 1 Kilogramm bezog. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft verkaufte er rund 10 Kilogramm dieses Haschischs an seine Abnehmer. Der Angeklagte war im Ermittlungsverfahren geständig.

 

 

Der zweite bei dem Landgericht Mosbach angeklagte Fall betrifft einen mittlerweile 22-jährigen aus Hasloch, der nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ebenfalls als gewerbsmäßiger Haschisch-, darüber hinaus aber auch als Ecstasy-, Amphetamin- und Kokainhändler in Erscheinung trat.

 

Wegen der seit Sommer 2003 bis Mitte Juni 2005 in Hasloch, Hanau und Wertheim insgesamt erworbenen 5,8 Kilogramm Haschisch, die in Mengen zwischen 100 Gramm und 2,5 Kilogramm beschafft wurden, weiterer 650 Gramm Amphetamin, 500 Ecstasy-Pillen und 50 Gramm Kokain legt ihm die Staatsanwaltschaft Mosbach Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 13 Fällen, gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 5 Fällen und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, auch in nicht geringer Menge, in drei Fällen zur Last. Der genaue Umfang der durch den Angeschuldigten getätigten Verkäufe konnte nicht sicher festgestellt werden.

 

 

Ebenfalls zur Jugendkammer des Landgerichts angeklagt wurde der Fall eines derzeit 21-jährigen, dem durch die Staatsanwaltschaft unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in zwölf Fällen, davon in 6 Fällen in nicht geringer Menge zur Last gelegt wird.

 

Der Tatverdacht geht dahin, dass der Angeschuldigte in Wertheim, Schollbrunn und Hasloch insgesamt 2 Kilogramm Haschisch in vier Einzellieferungen zwischen 200 Gramm und einem Kilogramm, 300 Ecstasy-Pillen, 1,25 Kilogramm Amphetamin in drei Lieferungen zu 250 - 500 Gramm sowie in drei Fällen Kokain in kleineren Mengen ankaufte und in einem Fall verkaufte. Das letzte Geschäft über eine Lieferung von 750 Gram Amphetamin, für dass der Angeschuldigte bereits eine größere Anzahlung geleistet hatte, fand nicht mehr statt. Der Lieferant des Zwischenhändlers konnte zuvor rechtzeitig durch die Polizeidirektion Tauberbischofsheim festgenommen werden.

 

 

Vor dem Schöffengericht Tauberbischofsheim angeklagt wurde der Fall eines arbeitslosen 36-jährigen aus Wertheim, dem im wesentlichen der Besitz von Haschisch in nicht geringen Mengen in zwei Fällen und in einem weiteren Fall Beihilfe zum Handeltreiben mit Haschisch in nicht geringen Mengen zur Last gelegt wird.

 

Insgesamt erwarb der Angeschuldigte 2 mal je 200 Gramm Haschisch und trat in einem weiteren Fall als Geldgeber für ein Haschischgeschäft eines gesondert verfolgten Dealers über 5 Kilogramm auf. Diesem gewährte er für den Erwerb der Großmenge Haschisch ein zinsloses Darlehen über 8.000,-- €, um selber in den Genuss besonders verbilligter Einkaufspreise bei seinem Schuldner zu kommen.

 

 

Alle zum Landgericht angeklagten Angeschuldigten befinden sich wegen der angeklagten Taten seit Juni, bzw Juli 2005 in Untersuchungshaft.

 

Die jeweils zuständigen Gerichte werden über die Tatvorwürfe entscheiden.

 

Jede gewerbsmäßig begangene Tat im Zusammenhang mit illegalen Betäubungsmitteln und jeder Umgang mit Drogen in nicht geringen Mengen ist nach allgemeinem Strafrecht mit Freiheitsstrafe zwischen 1 und 15 Jahren bedroht.

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