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Ermittlungen wegen des Familiendramas im Waldauerbacher Wald eingestellt

Datum: 16.08.2006

Kurzbeschreibung: 

Mudau
Wie bereits berichtet, stieß ein Spaziergänger am späten Vormittag des 02. Juli 2006 auf einem Waldweg im Waldauerbacher Wald auf einen Pkw, in dessen unmittelbarer Nähe ein schwer verletzter junger Mann lag. Im Fahrzeug fand er zwei weitere Personen, die ebenfalls schwerste Verletzungen aufwiesen. Ein sofort hinzu gezogener Notarzt konnte bei den im Fahrzeug befindlichen Personen nur noch den Tod feststellen. Der schwer verletzte junge Mann musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik verbracht werden. Bei den beiden toten Personen handelt es sich um ein Ehepaar aus Eberbach, bei dem jungen Mann um den gemeinsamen Sohn.
 
Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Mosbach das Ermittlungsverfahren nunmehr eingestellt. Die durchgeführten Ermittlungen umfassten unter anderem nicht nur die rechtsmedizinische Begutachtung der Verletzungen, sondern auch die Frage, ob die Verletzungsmuster Aufschlüsse zum Tathergang und zur Richtigkeit der Einlassungen des überlebenden Sohnes erlauben. Die Ermittlungsergebnisse haben den ursprünglichen Verdacht, dass die Familie gemeinsam Selbstmord begehen wollte, in Übereinstimmung mit den Schilderungen des Sohnes erhärtet. Danach bestand bei allen Mitgliedern der Familie ein gemeinsamer Todeswunsch, dem durch mehrere Abschiedsbriefe Ausdruck gegeben wurde. Der ursprüngliche gemeinsame Plan war, mitgebrachtes Gas im Fahrzeug zu entzünden, um sich zu verbrennen. Dieser Versuch scheiterte zunächst, weil es der Frau aus ungeklärter Ursache nicht gelang, das Gas zu entzünden. Darauf entschloss sich der Familienvater, seinen Sohn, seine Frau und auch sich selbst durch Stiche mit einem von seinem Sohn mitgeführten Bowie-Messer zu töten. In dem schwerverletzten Sohn erwachte nach der Verletzung der Lebenswille erneut, dennoch konnte er infolge seiner schweren Verletzungen keine Hilfe herbeiholen.
 
Ein Tatverdacht gegen den Sohn besteht nicht mehr. Wegen des Todes des Familienvaters war das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Tötung auf Verlangen auch gegen diesen einzustellen.

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