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Drei Anklagen gegen mutmaßliche Rauschgiftdealer und Gehilfen erhoben

Datum: 09.05.2006

Kurzbeschreibung: 

Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat gegen zwei mutmaßliche Rauschgiftdealer und eine weitere mutmaßliche Täterin wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Rauschgift Anklagen vor dem Landgericht Mosbach und vor dem Amtsgericht - Schöffengericht - Mosbach erhoben.

 

1.

Eine zu den Tatzeiten 28-jährige gelernte Zahnarzthelferin ist vor dem Amtsgericht – Schöffengericht - Mosbach angeklagt, in der Zeit zwischen Mai 2003 und November 2004 in 5 Fällen einen bereits rechtskräftig verurteilten Kokaindealer in die Niederlande nach Roermond begleitet zu haben, um an Ort und Stelle für den Dealer jeweils die Qualität des Stoffes vor dem Ankauf zu testen. Auch sei es ihre Aufgabe gewesen, beim Rücktransport im Falle einer Polizeikontrolle das Rauschgift zu beseitigen.

 

Insgesamt erwarb der Haupttäter mit mutmaßlicher Unterstützung der Angeschuldigten fünfmal je 100 Gramm Kokain und bei drei dieser Beschaffungen jeweils 200 Gramm Haschisch, insgesamt mehr als das 45-fache der nicht geringen Menge dieser Rauschgifte.

 

Die Angaben der Angeschuldigten bei der Polizei führten auch zu der Überführung des bereits abgeurteilten Haupttäters und anderer mutmaßlicher Rauschgiftdealer.

 

 

2.

Einer dieser weiteren Täter wurde jetzt vor dem Landgericht Mosbach wegen unerlaubten Besitzes von Kokain und Haschisch in nicht geringer Menge in 17 Fällen, wegen gemeinschaftlicher unerlaubter Einfuhr von Kokain in nicht geringen Mengen und unerlaubten Erwerbs von Marihuana angeklagt. Insgesamt ging es bei diesen Geschäften um ca. 500 Gramm Kokain und 3 Kilogramm Haschisch, die der zu Beginn der Taten rund 35 Jahre alte angeschuldigte Werkzeugmechaniker in den Jahren 2001 bis 2005 von seinem Lieferanten bezogen und teilweise an mindestens sechs gesondert verfolgte Abnehmer verdealt haben soll.

 

Der Angeschuldigte war im Ermittlungsverfahren geständig und hat den Ermittlungsbehörden Hinweise zur Ermittlung weiterer Rauschgiftstraftäter gegeben.

 

 

3.

Der weitere vor dem Landgericht Mosbach angeklagte Fall betrifft einen zu den Tatzeiten 24 - 27-jährigen mutmaßlichen Dealer. Nach den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ist er verdächtig, in den Jahren 2003 bis 2005 unter anderem  bei 7 Rauschgiftgeschäften mit Rauschgift in nicht geringen Mengen Handel getrieben zu haben. Insgesamt soll sich der Angeschuldigte 3,3 Kilogramm Haschisch, 500 Gramm Amphetamin und 100 Ecstasy-Pillen beschafft und weitere 2,5 Kilogramm Haschisch verbindlich bei seinem Lieferanten bestellt haben. Den größten Teil der bezogenen Drogen, etwa 2,8 Kilogramm Haschisch und 150 Gramm Amphetamin soll der Angeschuldigte weiterverkauft haben.

 

Auch dieser Angeschuldigte war im Ermittlungsverfahren geständig und hat Hinweise zur Ermittlung weiterer Rauschgiftstraftäter gegeben.

 

 

Die jeweils zuständigen Gerichte werden über die angeklagten Taten und eine etwaige Strafmilderung der Angeschuldigten wegen ihrer Aufklärungshilfe zu entscheiden haben.

 

Jede gewerbsmäßig begangene Tat im Zusammenhang mit illegalen Betäubungsmitteln und jeder Umgang mit Drogen in nicht geringen Mengen ist nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Freiheitsstrafe zwischen 1 und 15 Jahren, bei unerlaubter Einfuhr in nicht geringen Mengen mit Freiheitsstrafe zwischen 2 und 15 Jahren bedroht.

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