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Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat Anklage gegen einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Heilbronn zum Landgericht Mosbach erhoben

Datum: 14.10.2026

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach vom 14.10.2026

Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat gegen einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Heilbronn wegen des Verdachts der Untreue in 153 tatmehrheitlichen Fällen und Untreue in Tateinheit mit Nötigung in Tateinheit mit Urkundenfälschung Anklage zum Landgericht Mosbach erhoben.

Dem Polizeibeamten wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Spätestens ab Ende Oktober 2021 soll der Polizeibeamte im Rahmen von Verkehrskontrollen als Sicherheitsleistung erhaltene Bargelder vereinnahmt haben. Hierzu soll der Polizeibeamte das Geld jeweils nicht wie vorgesehen weitergeleitet, sondern für eigene Zwecke verwendet haben. Hierdurch soll er dem staatlichen Vermögen einen finanziellen Schaden in Höhe von insgesamt 246.415,00 Euro zugefügt haben. 

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat das Polizeipräsidium Heilbronn zudem ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Er befindet sich nicht im Dienst. Das Landgericht Mosbach hat nunmehr über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. 

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