Staatsanwaltschaft Mosbach erhebt Anklage nach Großbrand in Mosbach
Datum: 24.07.2025
Kurzbeschreibung:
Im Zusammenhang mit dem Großbrand, bei dem am 11.03.2024 das Neckar-Odenwald-
Zentrum in der Pfalzgraf-Otto-Straße 52-54 in Mosbach vollständig zerstört und eine
Person verletzt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Mosbach bei dem Landgericht Mosbach
Anklage gegen vier Personen wegen des Verdachts der fahrlässigen schweren
Brandstiftung und der fahrlässigen Körperverletzung erhoben.
Zwei der Angeschuldigten haben nach dem Ergebnis der Ermittlungen kurz vor der
Brandentstehung Bitumen auf dem Dach der JYSK-Filiale installiert und dabei
Gasbrenner eingesetzt. Ihnen liegt zur Last, gegen einschlägige Sicherheitsvorschriften
verstoßen zu haben, deren Einhaltung den Brand verhindert hätte. Konkret sollen sie
zunächst die erforderliche Gefährdungsbeurteilung unterlassen und deshalb nicht erkannt
haben, dass die Schweißarbeiten am dort vorhandenen Wandaufbau aufgrund der
erhöhten Brandgefahr nicht hätten durchgeführt werden dürfen. Zudem sollen sie
entgegen einschlägiger Sicherheitsvorschriften davon abgesehen haben, Öffnungen in
der Wand vor Durchführung der Schweißarbeiten abzudichten und nach dem Ende der
Schweißarbeiten eine Brandwache durchzuführen.
Bei den zwei weiteren Angeschuldigten handelt es sich um den Geschäftsführer und den
Projektleiter des mit den Dacharbeiten beauftragten Werkunternehmens. Ihnen liegt zur
Last, ihre Aufsichts- und Überwachungsaufgaben pflichtwidrig nicht erfüllt und dadurch
ebenfalls fahrlässig eine Ursache für die Entstehung beziehungsweise für die
verheerende Entwicklung des Brandes gesetzt zu haben.
Der Umfang des verursachten Schadens konnte bisher nicht verlässlich beziffert werden
und wird für die Zwecke des Strafverfahrens seitens der Staatsanwaltschaft Mosbach auf
70 Millionen Euro geschätzt. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Sache und der
Komplexität des Sachverhalts erfolgte die Anklageerhebung vor dem zuständigen
Landgericht Mosbach.