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Nach Großfahndung klickten die Handschellen

Datum: 06.03.2013

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und der Polizeidirektionen Tauberbischofsheim und Mosbach

Rosenberg/Boxberg. Im Rahmen einer Großfahndung, an der 26 Streifenwagen aus den Bereichen Heilbronn, Künzelsau, Mosbach und Tauberbischofsheim sowie ein Polizeihubschrauber und Hundeführer aus Mosbach und Tauberbischofsheim beteiligt waren, konnte ein 62-jähriger Mann am Mittwochmorgen in Boxberg-Wölchingen festgenommen werden.

Gegen den Wohnsitzlosen ermittelt die Kriminalaußenstelle Buchen seit längerer Zeit u.a. wegen Körperverletzungen und Unterschlagungen. Der Mann war deshalb auch zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. In der Nacht zum Mittwoch tauchte der Gesuchte in Rosenberg vor dem Wohnhaus eines von ihm Geschädigten auf. Hier fuhr er mit seinem Wagen absichtlich gegen die Haustür des Wohnhauses und das Fahrzeug des Geschädigten.

Am Mittwochmorgen wurde der 62-Jährige mit einem grünen Mercedes im Bereich Eubigheim festgestellt. Als er die Beamten des Polizeipostens Adelsheim erkannte, ergriff er sofort die Flucht in Richtung Wölchingen und beschädigte hierbei noch deren Streifenwagen. Es folgte eine teilweise halsbrecherische Verfolgungsfahrt, bei der es dem Beschuldigten gelang, den verfolgenden Streifenwagen im Raum Boxberg abzuschütteln. Bei der sofort eingeleiteten Großfahndung wurde gegen 10 Uhr das zwischenzeitlich verlassene Fahrzeug in Wölchingen entdeckt. Der 62-Jährige war weiter zu Fuß in ein Wohnhaus geflüchtet und hatte sich danach in einem Schuppen versteckt. Mit Unterstützung der Hundeführer konnten ihn Beamte der Kriminalpolizei Tauberbischofsheim gegen 10.45 Uhr in seinem Versteck vorläufig festnehmen. Er wurde danach den Beamten der Kriminalaußenstelle Buchen übergeben und soll am Donnerstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mosbach wegen eines Verbrechens des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und weiterer Vergehen dem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden.

Der Beschuldigte gilt bis zu einer etwaigen Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig.

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