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Mit Baseballschläger niedergeschlagen und mit Fäusten weiter traktiert - Kripo sucht Zeugen

Datum: 25.02.2014

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und des Polizeipräsidiums Heilbronn

 

Neckar-Odenwald-Kreis - Schefflenz – Unterschefflenz: Bereits am Samstagabend kam es, so die vorläufigen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei, zwischen 21.00 Uhr und 21.30 Uhr in der Bar des Festzeltes in Unterschefflenz zu einem Gerangel zwischen zwei 41 und 42 Jahre alten Besuchern einer Faschingsveranstaltung. Dieses wurde zunächst durch das Eingreifen der Security-Kräfte beendet. Der Ältere der Beiden verließ zunächst das Zelt, um in eine nahegelegene Gaststätte zu gehen, die er gegen 22.40 Uhr wieder verließ, um zurück ins Festzelt zu gehen.

Auf diesem Weg begegnete ihm in der Brauereistraße der 41-Jährige, der, so der Vorwurf, mit einem Baseballschläger aus einer Seitenstraße heraus gekommen sei und damit seinen Kontrahenten ohne weiteren Anlass wuchtig gegen den Kopf geschlagen habe. Dieser stürzte sofort zu Boden und sei daraufhin weiter mit Faustschlägen gegen den Kopf attackiert worden. Aufmerksam gewordene Festbesucher hätten die Beiden schließlich trennen können. Der mutmaßliche Schläger lief in Richtung Mittelschefflenz davon.

Der Verletzte wurde vor Ort notärztlich erstversorgt und anschließend in eine Klinik eingeliefert. Er erlitt schwere Verletzungen.

Der 41 Jahre alte Tatverdächtige wurde noch am Abend zuhause in seiner Wohnung vorläufig festgenommen. Die vermutliche Tatwaffe händigte er der Polizei aus. Die Staatsanwaltschaft Mosbach erwirkte Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen, der in Untersuchungshaft genommen wurde.

Beide Beteiligten standen zur Tatzeit unter Alkoholeinwirkung.

 

Die Kripo Mosbach sucht Zeugen, die zunächst in der Bar des Festzelts das Gerangel zwischen den Beiden mitbekommen haben. Weiterhin werden Personen aufgefordert sich zu melden, die dann die eigentliche Auseinandersetzung beobachtet oder die die beiden Streithähne voneinander getrennt haben. Hinweise bitte unter Telefon 06261/809-0.

 

Der Beschuldigte gilt bis zu einer etwaigen Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig.

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